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Verkaufs - und Lieferbedingungen (AGB) der LG Electronics Deutschland GmbH
Stand: 04. September 2019
1. Allgemeines
- a) Unsere nachstehend abgedruckten Verkaufs- und Lieferbedingungen (?AGB“) gelten, sofern sie nicht ausdrücklich und mit unserer schriftlichen Zustimmung abge?ndert oder ausgeschlossen werden, für alle unsere Verk?ufe an Unternehmer im Sinne der §§ 14, 310 Abs. 1 BGB (?K?ufer“).
- b) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschlie?lich Nebenabreden, Erg?nzungen und ?nderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Best?tigung ma?gebend.
- c) Anderslautende allgemeine Einkaufs- und/oder Gesch?ftsbedingungen des K?ufers werden – auch ohne dass wir diesen ausdrücklich widersprechen – nicht Vertragsbestandteil.
2. Angebote
- a)?Unsere Angebote, Preislisten, Abbildungen, Zeichnungen, technischen Daten und Gewichts- und Ma?angaben sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht durch uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich best?tigt sind. An mündliche oder fernmündliche Erkl?rungen sind wir nur nach schriftlicher Best?tigung durch uns gebunden.?
- b) Zum Zeitpunkt der Lieferung eingetretene Erh?hungen von Z?llen, Steuern, Frachten und sonstigen auf der Ware lastenden Abgaben gelten als vereinbart
- c) Wird eine bei uns eingegangene Bestellung nicht innerhalb eines Monats nach ihrem Eingang von uns schriftlich best?tigt oder ausgeführt, so ist der K?ufer zur Rücknahme der Bestellung berechtigt, ohne dass er hieraus irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen uns geltend machen kann.
3. Lieferfristen
- a)?Die Lieferung erfolgt innerhalb der vereinbarten Lieferzeit. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgem??e Erfüllung der Verpflichtungen des K?ufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- b)?Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den K?ufer erforderlich.
- c) Anderslautende allgemeine Einkaufs- und/oder Gesch?ftsbedingungen des K?ufers werden – auch ohne dass wir diesen ausdrücklich widersprechen – nicht Vertragsbestandteil.
- d) Sofern die Voraussetzungen der Ziffer 3 c) vorliegen, geht die Gefahr eines zuf?lligen Untergangs oder einer zuf?lligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den K?ufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- e) Alle nicht von uns zu vertretenden Einwirkungen (Force Majeure), z.B. h?here Gewalt, ferner Aus- und Einfuhrverbote, Beschlag- und Wegnahme, Kriegsereignisse, Transportschwierigkeiten, Streiks und Aussperrungen, Rohstoff- und Energiemangel, Maschinenausf?lle, usw. auch bei unseren Vorlieferanten sowie nicht richtige oder nicht rechtzeitige Lieferung durch unsere Vor- oder Zulieferanten entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht.
- f) Die in Ziffer 3 e) erw?hnten Ereignisse berechtigen uns, die Erfüllung übernommener Verpflichtungen angemessen hinauszuschieben oder vom Vertrage nach unserem Ermessen ganz oder teilweise zurückzutreten. Ansprüche des K?ufers auf Schadenersatz oder Nachlieferung sind ausgeschlossen.
- g) Der K?ufer ist berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, wenn eine vorübergehende St?rung der Lieferm?glichkeiten nicht innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen nach Eintritt der St?rung behoben werden kann. Die Rücktrittserkl?rung des K?ufers muss schriftlich erfolgen. Ansprüche des K?ufers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
4. Gefahrübergang und Versand
- a)?Der Versand der Ware erfolgt DDP (jeweils aktuelle Incoterms), sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart.
- b)?Der K?ufer hat den Empfang der Ware bei Anlieferung schriftlich zu best?tigen. Etwaige Besch?digungen und Verluste sind sofort beim Empfang der Ware unter Geltendmachung der Ansprüche vom Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen. Der K?ufer darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher M?ngel nicht verweigern.
5. Zahlungsbedingungen
- a)?Die Zahlung hat – sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen werden –sp?testens am 15. Kalendertag, gerechnet ab Rechnungsdatum, netto und ohne jeden Abzug zu erfolgen, vorausgesetzt jedoch, dass wenn der letzte Tag der Zahlungsfrist auf einen Tag f?llt, der kein Bankarbeitstag (ein anderer Tag als Samstag, Sonntag oder ein anderer Tag, an dem Gesch?ftsbanken in Deutschland zur Schlie?ung befugt sind oder tats?chlich geschlossen sind) ist, der K?ufer die entsprechende Zahlung in voller H?he am oder vor dem unmittelbar vorhergehenden Bankarbeitstag leistet. Eine Zahlung gilt in dem Zeitpunkt als erfolgt, an dem wir über den Geldbetrag verfügen k?nnen.?
- b)?Zahlungen werden von uns nur dann akzeptiert, wenn sie im Wege der überweisung, Lastschrift oder Vorkasse vorgenommen werden.
- c) Aufrechnungsansprüche stehen dem K?ufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskr?ftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Dem K?ufer steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverh?ltnis zu.?
- d) Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von einer Woche nach ihrem Zugang schriftlich geltend zu machen. Ein Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche bleiben bei begründeter Einwendung auch nach Fristablauf unberührt.?
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6. Zahlungsverzug
- a)?Bei Zahlungsverzug durch den K?ufer gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
- b)?Ist der K?ufer mit einer Zahlung im Verzug oder hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleichzuachten sind, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Ebenso k?nnen wir Sicherheitsleistung oder Zahlung vor Auslieferung des Auftrages verlangen, wenn sich ?nderungen in der Beurteilung der Kreditwürdigkeit des K?ufers durch Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen, überschreiten einer bestimmten Kredith?he oder durch Eingang ungünstiger Auskünfte ergeben haben. In allen diesen F?llen sind wir auch berechtigt, von noch laufenden Verpflichtungen zurückzutreten oder diese bis zur vollst?ndigen Zahlung offener Forderungen zurückzustellen.
- c) Bei Zahlungsverzug werden alle noch offenen Forderungen sofort f?llig.
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7. M?ngel
- a) Sachm?ngelansprüche verj?hren in 12 Monaten. Vorstehende Bestimmung gilt nicht, soweit das Gesetz - u.a. gem?? §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und 476 Abs. 2 BGB - l?ngere Verj?hrungsfristen vorschreibt.
- b)?Bei Vorliegen eines Sachmangels innerhalb der Verj?hrungsfrist, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, k?nnen wir als Nacherfüllung nach unserer Wahl (i) den Mangel beseitigen oder (ii) eine mangelfreie Sache liefern. Bei Fehlschlagen eines Nacherfüllungsversuchs haben wir das Recht, eine neuerliche Nacherfüllung nach eigener Wahl vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschl?gt, steht dem K?ufer das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der K?ufer hat in jedem Falle zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat. Ansprüche des K?ufers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie etwaige Einbauund Ausbaukosten, richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit die vom K?ufer für die Nacherfüllung geltend gemachten Aufwendungen im Einzelfall, insbesondere im Verh?ltnis zum Kaufpreis der Ware in mangelfreiem Zustand und unter Berücksichtigung der Bedeutung der Vertragswidrigkeit (bspw. Funktions- oder ?sthetischer Mangel, vertraglich vereinbarte Verwendungszwecke), unverh?ltnism??ig sind, sind wir berechtigt, den Ersatz dieser Aufwendungen zu verweigern. Eine Unverh?ltnism??igkeit liegt insbesondere vor, soweit die geltend gemachten Aufwendungen, insbesondere Aus-und Einbaukosten, 150 % des abgerechneten Warenwertes oder 200% des mangelbedingten Minderwerts der Ware übersteigen. Aufwendungen sind von uns nur insoweit zu tragen, soweit diese nachgewiesen werden und sich nicht dadurch erh?hen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem ursprünglichen Erfüllungsort verbracht wurde.
- c)?M?ngelansprüche des K?ufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten unverzüglich, sp?testens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Sache, in ausreichendem Ma?e ordnungsgem?? nachgekommen ist. Im Falle eines beabsichtigten Einbaus oder Anbringens der Ware, hat die vorgenannte Untersuchung in jedem Fall eine einfache (Sicht-)Prüfung der ?u?eren Beschaffenheit der Ware am Lieferort zu enthalten. Bei der überprüfung ist insbesondere darauf zu achten, ob die gelieferte Ware mit der bestellten Ware übereinstimmt. Wird eine gr??ere Warenmenge geliefert, genügt eine stichprobenartige Untersuchung der Ware, welche repr?sentativ ist, sich an der Gesamtmenge orientiert und innerhalb der 14-t?tigen Frist für die M?ngelanzeige in zumutbarer Weise vorgenommen werden kann.?
- d) Wird die Ware vom K?ufer unbeanstandet angenommen, so wird eine nachtr?glich erhobene M?ngelrüge als versp?tet zurückgewiesen, es sei denn, dass verdeckte M?ngel vorliegen, die selbst bei sorgf?ltiger Prüfung nicht sogleich feststellbar waren.
- e)?Nacherfüllungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeintr?chtigung der Brauchbarkeit oder bei handelsüblichen Qualit?tsabweichungen. Weitergehende Rechte bleiben hiervon unberührt. Wir haften nicht dafür, dass die gelieferten Waren für die vom K?ufer in Aussicht genommenen Zwecke geeignet sind.
- f)?Von jeglicher Sachm?ngelhaftung ausgeschlossen sind unter anderem: natürlicher Verschlei? oder Fehler, die nach Gefahrübergang durch Besch?digung, falsche Bedienung, Behandlung oder Lagerung etc. verursacht werden.
- g)?Unsere Pflicht zur Leistung von Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB aufgrund von Sachm?ngeln richtet sich im übrigen nach Ziffer 9. Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 7 geregelten Ansprüche des K?ufers aufgrund von Sachm?ngeln sind ausgeschlossen.
- h)?Für Rechtsm?ngel, die nicht in der Verletzung von Schutzrechten Dritter begründet sind, gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 7 entsprechend.
- i)?Im Falle einer Rückabwicklung des Vertrages ist der K?ufer verpflichtet, uns diese vor Rückgabe der Ware anzuzeigen, damit wir den entsprechenden Vorgang autorisieren und ihm eine RMA-Nummer zuteilen k?nnen. Dieses Vorgehen dient ausschlie?lich der internen Bearbeitung und beeinflusst oder beschr?nkt nicht die Begründetheit der Rechte des K?ufers.
8. Patent-, Marken- und Urheberrechte sowie Produkthaftung
- a)?Bei (angeblichen) Ansprüchen Dritter, die gegen den K?ufer in der Bundesrepublik Deutschland aus der Verletzung von Patent-, Marken- oder Urheberrechtsverletzungen oder aufgrund von Produkthaftung wegen von uns unter diesem Vertrag gelieferten Waren hergeleitet werden, hat uns der K?ufer unverzüglich und umfassend über solche (angeblichen) Ansprüche zu informieren und uns auf unser Verlangen – soweit m?glich – die Führung von Rechtsstreitigkeiten (auch au?ergerichtlich) zu überlassen. Keinesfalls ist der K?ufer berechtigt, ohne unsere vorherige Zustimmung au?ergerichtliche oder gerichtliche Vergleiche oder Vereinbarungen abzuschlie?en sowie sonstige Entscheidungen oder rechtsverbindliche Aussagen zu treffen, die zu einer Anerkennung einer Rechtspflicht gegenüber einem Dritten führen k?nnen.
- b)?Ansprüche des K?ufers sind ausgeschlossen, soweit er die Verletzung oder Produkthaftung zu vertreten hat, oder er uns nicht in angemessenem Umfang bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter unterstützt.
- c)?Die Verwendung der von LG marken- und urheberrechtlich geschützten Inhalte ist nur bei erfolgreicher Registrierung zu unserem Produktinformationsmanagement-System (www.pim.lg.de) und nur in dem darin gew?hrten Umfang gestattet.
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9. Haftung
- a)?Wir haften auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend ?Schadenersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder au?ervertraglicher Pflichten nur (i) bei Vorsatz oder grober Fahrl?ssigkeit, (ii) bei fahrl?ssiger oder vors?tzlicher Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit, (iii) wegen der übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, (iv) bei fahrl?ssiger oder vors?tzlicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, (v) aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, oder (vi) aufgrund sonstiger zwingender Haftung
- b)?Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrl?ssigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit, der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder der übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gehaftet wird.
- c) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz, als in dieser Ziffer 9 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachsch?den gem?? § 823 BGB oder wegen entgangenen Gewinns.
- d) Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber eingeschr?nkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die pers?nliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen usw.
10. Eigentumsvorbehalt
- a)?Die Waren werden unter einem erweiterten Eigentumsvorbehalt verkauft. Daher bleiben bis zur vollst?ndigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung s?mtlicher uns jetzt oder zukünftig zustehender Forderungen aus allen Gesch?ften mit dem Kunden und zwar einschlie?lich s?mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent und einschlie?lich aller Nebenforderungen (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einl?sung) die gelieferten Waren unser Eigentum.
- b)?Mit dem Eigentumsvorbehalt werden auch solche Verbindlichkeiten besichert, die durch den Insolvenzverwalter einseitig im Wege der Erfüllungswahl begründet werden.
- c) Im Falle einer Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Waren wird schon jetzt vereinbart, dass die Ware in jeder Fertigungsstufe unser Eigentum bleibt. Eine Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in der H?he des Wertes der Vorbehaltsware. Bei einer Verarbeitung mit anderen uns nicht geh?renden Waren durch den K?ufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verh?ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung.
- d) Dies gilt nicht für die F?lle des § 947 Abs. 2 BGB. Sollten wir durch den Einbau oder die Verarbeitung der gelieferten Sache das Eigentumsrecht an den Abnehmer verlieren, wird vereinbart, dass der Abnehmer die neu hergestellte Sache an uns zur Sicherheit übereignet und seine Ansprüche Dritten gegenüber, die ihm aufgrund der Verarbeitung der Sache entstanden sind, an uns abtritt. Ferner wird für den Fall des Insolvenzantrages ein Rücktrittsrecht für uns vereinbart.
- e)?Im Falle des Insolvenzantrages gilt die Genehmigung zur Verarbeitung bzw. zum Einbau der gelieferten Ware als widerrufen.
- f)?Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenst?nden verbunden oder vermischt, so sind wir Miteigentümer des neuen Gegenstandes oder des vermischten Bestandes.
- g) Der K?ufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware und die Best?nde, mit denen sie vermischt oder die Gegenst?nde, mit denen sie verbunden wurde, sowie die gegebenenfalls aus ihr hergestellten neuen Sachen mit kaufm?nnischer Sorgfalt für uns zu verwahren.
- h) Der K?ufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware – gleich in welchem Zustand – zu ver?u?ern, muss jedoch den Eigentumsvorbehalt in dem von uns gezogenen Umfang weitergeben. Erfolgt die Weiterver?u?erung im Zusammenhang mit anderer Produktion, so ist unsere Ware oder das damit hergestellte Erzeugnis deutlich zu bezeichnen und als gesonderte Rechnungsposten aufzuführen.
- i) Der K?ufer tritt uns bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten zur Sicherung aller unserer Forderungen aus der jeweiligen Gesch?ftsbeziehung ab.
- j) Solange der K?ufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgem?? nachkommt, ist er erm?chtigt, die uns abgetretenen Forderungen aus der Weiterver?u?erung einzuziehen; er kann über derartige Forderungen nicht durch Abtretung verfügen. Die uns aus der Abtretung zustehenden Erl?se sind uns jeweils sofort nach Eingang zuzuleiten.
- k) Auf unser Verlangen hat der K?ufer seine Abnehmer von der Abtretung der Kaufpreisforderung zu unterrichten und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuh?ndigen, damit wir eine Offenlegung der Abtretung und/oder eine Einziehung der uns abgetretenen Forderungen selbst vornehmen k?nnen.
- l) übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderungen gegen den K?ufer insgesamt um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des K?ufers nach unserer Wahl verpflichtet, Sicherheiten freizugeben.
- m) Eine Verpf?ndung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware, der mit ihr vermischten Best?nde, verbundenen Gegenst?nde oder hergestellten neuen Sachen ist dem K?ufer untersagt. Von Pf?ndungen oder jeder anderen Beeintr?chtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der K?ufer unverzüglich unterrichten.
- n) Die Rücknahme unserer Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
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11. Geheimhaltung
- Der K?ufer ist zeitlich unbeschr?nkt verpflichtet, über Gesch?fts- und Betriebsgeheimnisse sowie über als vertraulich bezeichnete Informationen, die ihm im Zusammenhang mit dem Angebot, der Bestellung oder der Lieferung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages besch?ftigte Dritte darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns erfolgen.?
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
- a)?Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem K?ufer gilt ausschlie?lich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des übereinkommens der Vereinten Nationen über Vertr?ge über den internationalen Warenkauf (CISG).
- b) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main. Wir sind jedoch auch berechtigt, den K?ufer an dem für ihn zust?ndigen Gerichtsstand zu verklagen. Ein etwaiger ausschlie?licher Gerichtsstand ist vorrangig.?
- c) Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der jeweilige vereinbarte Lieferort der Kaufsache. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des K?ufers ist Eschborn.